AGB

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden Anwendung auf alle Arten von Leistungen von inmetra® Mediation Training & Coaching, Inhaberin: Vanessa Vetter, Zeppelinallee 95, 60487 Frankfurt; Telefon: 069 – 13 879 859; E-Mail: willkommen@inmetra.de (nachfolgend „inmetra®“) an deren Kunden* (nachfolgend auch „Sie“ oder „Ihnen“).

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn inmetra® diese ausdrücklich und in schriftlicher Form anerkennt.

Unter den Begriff des Kunden fallen sowohl Unternehmen (Kaufleute, juristische Personen des Privatrechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen) als auch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

II. Anmeldung, Beauftragung

Aus- oder Weiterbildungen und sonstige allgemeine Veranstaltungen von inmetra®.

Die Anmeldung für Aus- und Weiterbildungen (Seminare/Workshops oder Kurse/Ausbildungen) kann in Präsenz, schriftlich oder per E-Mail durch Abgabe oder Einsendung des unterschriebenen Anmeldeformulars erfolgen und ist für Sie verbindlich. Erst mit Bestätigung Ihrer Anmeldung per E-Mail seitens inmetra® kommt der Vertrag zustande.

Für sonstige Veranstaltungen von inmetra® genügt eine formlose Anmeldung, die mit Bestätigung per E-Mail seitens inmetra® zum Vertragsschluss führt.

Ist eine Veranstaltung oder Aus- oder Weiterbildung bereits ausgebucht oder kann sie aus anderen Gründen nicht in der bekannt gegebenen Form stattfinden, teilt Ihnen inmetra® dies ohne schuldhaftes Zögern mit. Siehe hierzu auch die Regelungen unter Ziffer VII. dieser AGB.

Individuelle Veranstaltungen

Bei Beauftragung von Mediation, Inhouse-Supervision oder Inhouse-Training übersendet inmetra® Ihnen nach Auftragsklärung ein Honorarangebot zur Durchführung der gewünschten Tätigkeit, welches Sie innerhalb von 14 Tagen in Textform (per E-Mail, SMS etc.) annehmen können.
Mit der Bestätigung in Textform seitens inmetra® ist der Vertrag geschlossen und für die beteiligten Seiten verbindlich.

Wenn nicht anders vereinbart, können Coachings oder individuelle Supervisionen mit inmetra® telefonisch, per E-Mail oder persönlich vereinbart werden und sind für beide Seiten verbindlich.

III. Veranstaltungspreis, Vergütung

Bei Aus- oder Weiterbildungen sind nach bestätigter Anmeldung 10% des Veranstaltungspreises als Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist nach Rechnungsstellung, spätestens zum Beginn der Veranstaltung fällig.

Bei sonstigen allgemeinen Veranstaltungen von inmetra® ist der Veranstaltungspreis unverzüglich vor Beginn der Veranstaltung fällig.

Bei Beauftragung von Mediationen, Coachings, individuellen Supervisionen oder Inhouse-Supervisionen bzw. Inhouse-Trainings erfolgt die Vergütung und Zahlung des Honorars gemäß Vereinbarung.

IV. Hinweise für Ihre Teilnahme

Alle Angebote bei inmetra® dienen der professionellen Aus- und Weiterbildung, sowie Ihrer persönlichen Entwicklung. Sie sind keine Therapie und können diese nicht ersetzen. Ihre Teilnahme im Bereich Mediation, Supervision, Training & Coaching setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Wenn Sie Zweifel haben, halten Sie bitte vorab Rücksprache.

Sie unterliegen zu jeder Zeit Ihrer Entscheidungsfreiheit und Ihrer eigenen Verantwortung im Hinblick auf die Umsetzung von erteilten Anregungen, Impulsen und Vorschlägen.

V. Absage, Rücktritt, Abbruch, Nichterscheinen seitens Kunde

Mediation, Coaching, individuelle Supervision

Wird ein Termin vom Kunden, unabhängig vom Grund kurzfristig abgesagt, übernimmt grundsätzlich die absagende Partei das komplette, vereinbarte Honorar für den nicht stattfindenden Termin. Als kurzfristige Absage gilt eine Absage, die kurzfristiger als innerhalb von drei vollen Werktagen (Montag mit Samstag) vor dem Termin erfolgt. Beispiel: Ist ein Termin am Montag der kommenden Woche vereinbart, ist eine kostenfreie Absage bis Mittwoch (24.00 Uhr) der aktuellen Woche möglich.

Erscheinen Sie zu einem vereinbarten Termin nicht oder wird ein Termin während einer stattfindenden Sitzung abgebrochen, fällt das vollständige Honorar für diesen Termin an.

Aus- oder Weiterbildungen, allgemeine Veranstaltungen von inmetra®, inhouse-Supervisionen oder inhouse-Trainings

Ein Rücktritt von einer Aus- oder Weiterbildung, von einer vereinbarten Inhouse-Supervision oder einem Inhouse-Training oder einer allgemeinen Veranstaltung, zu der Sie sich angemeldet haben, ist nur in Schriftform – auch per E-Mail – möglich.

Soweit keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die folgenden Regelungen für den Rücktritt zu den unter Ziffer V. 2 vorgenannten Veranstaltungen:

Ein Rücktritt kann ohne Angaben von Gründen erfolgen, aber er muss schriftlich per Brief oder E-Mail inmetra® zugehen. Unabhängig vom Grund Ihres Rücktritts, gilt folgendes:

Bei einem Rücktritt innerhalb von

  • mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten, lediglich fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro netto pro Teilnehmer, die ggfs. von der bereits entrichteten Abschlagszahlung in Abzug gebracht wird, an;
  • 6 bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird ein Betrag i.H.v. 50% des Veranstaltungspreises fällig;
  • 4 bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird ein Betrag i.H.v. 70% des Veranstaltungspreises fällig;
  • 2 Wochen und weniger vor Veranstaltungsbeginn wird der gesamte Veranstaltungspreis berechnet.

Stornogebühren entstehen nicht, wenn ein Ersatzteilnehmer nach Absprache mit inmetra® in das Vertragsverhältnis eintritt.

Nach Absprache mit inmetra® kann eine Umbuchung auf ein alternatives Angebot erfolgen. Auch in diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro netto erhoben.

Preisdifferenzen bei niedrigeren Preisen sind nicht erstattungsfähig. Preisdifferenzen bei höheren Preisen sind entsprechend zu entrichten.

Bei vorzeitigem Abbruch einer laufenden Veranstaltung oder bei Nichterscheinen oder Fehlzeiten eines Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der anteiligen Veranstaltungsgebühr. Gegebenenfalls können versäumte Aus- oder Weiterbildungsmodule im folgenden Kurs nachgeholt werden.

Noch nicht gezahlte Gebühren sind entsprechend der Zahlungsvereinbarung und in voller Höhe zu zahlen.

Die Möglichkeit einer Seminarversicherung bei einem externen Versicherungsanbieter besteht für Teilnehmer in eigener Verantwortung. Dies ist ein rechtsunverbindlicher Hinweis.

Rücktritt bei individuellen Inhouse-Trainings

Der Rücktritt von einem individuellen Inhouse-Training hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen und ist bis 6 Wochen vor Beginn eines Inhouse-Trainings unter Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro netto möglich. In diesem Fall werden bereits entrichtete Zahlungen unter Abzug der vorgenannten Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.

Erfolgt der Rücktritt erst nach dieser Frist, wird ein Betrag in Höhe von 50 % des Netto-Veranstaltungspreises fällig, sofern nicht im Einzelfall der Nachweis einer abweichenden Schadens- oder Aufwandshöhe erbracht wird.

Eine Umbuchung eines Inhouse-Trainings ist bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei einer Umbuchung weniger als 4 Wochen vor dem Inhouse-Training, sind 25 % des Netto-Veranstaltungspreises zu zahlen.

Falls und soweit bereits Reisekosten des Trainers von inmetra® bei Rücktritt oder Umbuchung eines Inhouse-Trainings angefallen sind, haben Sie diese Reisekosten an inmetra® zu erstatten.

Die vorgenannten Regelungen finden immer auch dann Anwendung, falls und soweit Ihnen ein Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Ziffer VI i.V.m. dem Anhang Widerrufsbelehrung der vorliegenden AGB zusteht, auf dieses aber verzichtet wurde oder die Widerrufsfrist abgelaufen ist.

VI. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (z.B. wenn Sie eine Veranstaltung von inmetra® online gebucht haben) das Recht zu, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die entsprechende Widerrufsbelehrung und die Folgen des Widerrufs sowie das Widerrufsformular finden Sie im Anhang am Ende des Dokuments.

VII. Absage und Verlegung von Veranstaltungen, Rückerstattung, Haftung und Schadensersatz seitens inmetra®

Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen

Für das Stattfinden von Veranstaltungen oder Aus- oder Weiterbildungen legt inmetra® eine Mindestteilnehmerzahl fest. Diese liegt in der Regel bei Kursen bei mindestens 8 Teilnehmern und bei Ausbildungen bei mindestens 10 Teilnehmern. Falls solche Veranstaltungen oder Aus- oder Weiterbildungen nicht die notwendige Mindesteilnehmerzahl 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erreichen, behält sich inmetra® die Absage der entsprechenden Veranstaltung vor.

Fällt der Referent oder Trainer krankheitsbedingt aus oder in Fällen höherer Gewalt oder behördlichen Beschränkungen oder Verboten, welche die Durchführung der Veranstaltung nicht nur erschweren, sondern nicht durchführbar machen, behält sich inmetra® vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen und vom Vertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten oder einen Ersatztrainer nach eigenem Ermessen zu benennen.

Änderung des Veranstaltungsmediums

Veranstaltungen von inmetra® finden in der Regel in Präsenz aber auch nach Angebot als Onlineveranstaltung statt. Für den Fall, dass eine angebotene Präsenzveranstaltung nicht in Präsenz stattfinden kann, kann inmetra® die Veranstaltung als Onlineveranstaltung durchführen, sofern inmetra® den Umstand, dass die Veranstaltung nicht in Präsenz stattfinden kann, nicht zu vertreten hat (z.B. behördliche Anordnungen, höhere Gewalt).

Rückerstattung der Veranstaltungspreise

Falls und soweit eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen Gründen ausfällt, wird inmetra® Sie unverzüglich informieren und versuchen, Ihnen einen anderen Terminvorschlag für eine Umbuchung zu unterbreiten, falls möglich. Wünschen Sie keine Umbuchung, wird inmetra® die bereits geleisteten Zahlungen für den nicht stattgefundenen Veranstaltungstermin zurückerstatten. Erfolgt ein Rücktritt vom Vertrag aus einem von inmetra® nicht zu vertretendem Umstand (z. B. höhere Gewalt, behördliche Beschränkungen oder Verbote, plötzliche Erkrankung des Trainers etc.), der die Durchführung der Veranstaltung unmöglich macht und mithin aus wichtigem Grund, stehen neben dem Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Veranstaltungspreises keine weitergehenden Schadensersatzansprüche zu.

Haftung und Schadensersatz

Sollte der Ausfall der Veranstaltung auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln seitens inmetra® bzw. der Personen, der sich inmetra® bedient, beruhen, dann erfolgt eine Erstattung der mit dem Ausfall in unmittelbaren Zusammenhang stehenden und wegen dieser dann nutzlos aufgewendeten Reisekosten und sonstiger Aufwendungen, insbesondere Übernachtungskosten, in angemessener Weise. In keinem Fall erfolgt eine Erstattung von sonstigen Hotelkosten oder Stornierungskosten von Hotelzimmern.

Im Übrigen gilt, dass die Haftung von inmetra® für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ausgeschlossen ist, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten seitens inmetra®, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Unberührt hiervon bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von inmetra® auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

VIII. Pflichten und Haftung des Teilnehmers/Coachees/Medianden

Es besteht die Verpflichtung, inmetra® umgehend und rechtzeitig vor dem Termin über eventuell bestehende psychische, physische, insbesondere ansteckende Krankheiten zu informieren.

Für Schäden, die ein Teilnehmer sich selbst und anderen Personen oder Dingen, insbesondere in den Veranstaltungsräumen, zufügt oder verursacht hat, sowie für jedwedes Risiko, das ein Teilnehmer im Rahmen von Mediation/Training/Coaching oder sonstigen Veranstaltungen von inmetra® sowie bei der An- und Abreise eingeht, haftet der Teilnehmer alleine.

IX. Urheberrecht

Sämtliche Unterlagen, die von inmetra® erstellt und an die Teilnehmer ausgehändigt wurden, dienen ausschließlich dem persönlichen Gebrauch des Teilnehmers. Sie dürfen nicht weitergegeben oder sonst wie verwertet oder für andere Zwecke als den persönlichen Gebrauch vervielfältigt werden. Mit Übergabe der Unterlagen erfolgt keine Rechteeinräumung.

X. Datenschutz

inmetra® hält die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die DS-GVO und BDSG ein. Sollte es zur Vertragserfüllung erforderlich sein, personenbezogene Daten zu verarbeiten, so erfolgt dies seitens inmetra® im gesetzlich geforderten Umfang oder aufgrund der ausdrücklichen Erlaubnis der Betroffenen. Eine Weitergabe von Teilnehmerdaten an Referenten oder Trainer von inmetra® erfolgt in rechtlich zulässigem Maße. Im Übrigen werden die Daten streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

XI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.

Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand das am Geschäftssitz von inmetra® zuständige Gericht, sofern der Vertragspartner kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens bzw. juristische Personen des Privatrechts ist.

 

Anhang: Widerrufsbelehrung bei Erbringung von Dienstleistungen (keine Warenlieferung) und Muster-Widerrufsformular

 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie inmetra® (inmetra®, Mediation Training & Coaching, Inhaberin: Vanessa Vetter, Zeppelinallee 95, 60487 Frankfurt; Telefon: 069 – 13 879 859; E-Mail: willkommen@inmetra.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (siehe unten) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat inmetra® Ihnen alle Zahlungen, die inmetra® von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei inmetra® eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet inmetra® dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie inmetra® einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie inmetra® von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 (Ende der Widerrufsbelehrung)

Besonderer Hinweis

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn inmetra® die Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist vollständig erbracht hat. Dies setzt voraus, dass Sie ausdrücklich Ihre Zustimmung zur Ausführung der Dienstleistung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis, das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch inmetra® vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlieren, bestätigt haben. Der Verzicht auf das Widerrufsrecht ist schriftlich zu erklären.

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: inmetra® Mediation Training & Coaching, Inhaberin: Vanessa Vetter, Zeppelinallee 95, 60487 Frankfurt; Telefon: 069 – 13 879 859; E-Mail: willkommen@inmetra.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): ________________________

 

– Bestellt am (*)/erhalten am (*): _____________________________

 

– Name des/der Verbraucher(s): _____________________________

 

– Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________________________

 

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _____________

 

– Datum: ______________________________

 

(*) Unzutreffendes streichen

 

(Ende des Muster-Widerrufsformulars)

* Ausschließlich aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit und nicht als geschlechtsspezifische Unterscheidung wird im Text die männliche Form verwendet.